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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von einem Arbeitgeber schriftlich zu bestellen.

In der DGUV Vorschrift 2 ist der Betreuungsumfang festgelegt. Er richtet sich nach der Größe des Unternehmens (Mitarbeiteranzahl) und der Gruppenzuordnung (Betriebsart).

Für viele Unternehmen lohnt sich die Ausbildung einer betriebsinternen Fachkraft für die sicherheitstechnische Betreuung nicht, so dass für diese Tätigkeit eine externe Fachkraft bestellt wird.

Hier biete ich Ihnen als Unternehmer die Unterstützung bei der Erfüllung des Arbeitsschutzgesetzes.

 

Vorgehensweise

       Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(Prüfung der Gefährdungsermittlung)

 

       Gefährdungsbeurteilung & Risikobewertung in Zusammenarbeit mit den betriebsinternen Verantwortlichen.

       Erforderliche Schutzmaßnahmen vorschlagen

       Vorhandene Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren

       Dokumentation der Ergebnisse

       Übernahme von Unterweisungsmodulen,
Erstellung von Betriebsanweisungen auf Wunsch.

 

Sicherheitskennzeichen_alt und neu


 

 

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